Keine Registrierungspflicht für Sportboote im Seebereich, Registrierungspflicht auf Binnenwasserstraßen entfällt, Kennzeichnung wird vereinfacht
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hatte am 15.04.2009 insgesamt 24 Verbände und Institutionen zu einer Sitzung geladen, in der über das vorab den Eingeladenen zur Kenntnis gegebene Eckpunktepapier auf Grundlage des Beschlusses des Deutschen Bundestages "Attraktivität des Wassertourismus und Wassersports stärken" diskutiert werden sollte.
Schwerpunkt dieses Eckpunktepapiers des BMVBS war es, die Vorschriften für die Kennzeichnung von Sportbooten, Wassermotorrädern und sonstigen Kleinfahrzeugen im Bereich der See- und Binnenschifffahrtsstraßen zu vereinfachen.
Von Seiten des KYCD - nur 8 Vertreter der zahlreich geladenen Verbände waren anwesend, unter ihnen ADAC, Bundesverband Wassersportwirtschaft, DSV, DMYV - nahm Dr. Joachim Heße als stellvertretender Vorsitzender teil.
Dr. Heße stellte im Laufe der Sitzung sowohl die Position des KYCD dar, als auch die Ergebnisse der vom KYCD zu diesem Themenkreis durchgeführten Podiumsdiskussion. Die Experten aus dem Bereich des Wassersports (u.a. BSU, Versicherer, Ausbilder, Presse, Vereine) sprachen sich bei der Podiumsdiskussion des KYCD einstimmig gegen eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht aus - niemand der Beteiligten sah hier eine Notwendigkeit.
Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge im Eckpunktepapier des BMVBS wurden von den Beteiligten in der Sitzung am 15.04. befürwortet und akzeptiert. Der Deutsche Bundestag muss diese Vorschläge noch annehmen, die Zustimmung gilt jedoch als sicher.
Die wichtigsten Aussagen im Eckpunktepapier sind:
- Abgeschafft werden soll die heute im Binnenbereich für Kleinfahrzeuge bestehende amtliche Kennzeichenvergabe und Registrierung, mit gleichzeitiger Streichung der "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen".
- Im Seebereich soll die bestehende amtliche Kennzeichenvergabe und die Registrierung für Wassermotorräder sowie die gesonderte Kennzeichnung von vermieteten Sportbooten abgeschafft werden.
- Für den See- und Binnenbereich soll eine einheitliche Regelung zur Kennzeichnung von Sportbooten eingeführt werden, die den schifffahrtspolizeilichen Vollzugsbedürfnissen genügt.
Gekennzeichnet werden sollen hier die privat genutzten Sportboote, Wassermotorräder oder sonstigen Kleinfahrzeuge mit dem Schiffsnamen und - wenn vorhanden - dem Heimathafen.
Gewerblich vermietete Sportboote sollen mit dem Schiffsnamen, Heimathafen sowie Name und Anschrift des Eigentümers bzw. Vercharterers gekennzeichnet werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist der Hinweis im Eckpunktepapier, dass es keine zentrale Registrierung für den Binnen- und Seebereich geben wird, wie von verschiedenen Verbänden und Institutionen vor Jahren gefordert.